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Was der Corona-Lockdown für die Gastronomie bedeutet? Was tun?

Was der Corona-Lockdown für die Gastronomie bedeutet? Was tun?

Viele Staaten verschärfen angesichts steigender Infektionsraten die Corona-Vorschriften, die von 2G und 2G Plus bis hin zu Sperrzeiten für ungeimpfte Kinder reichen. 

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Hessen:
Das Land verschärft seine Maßnahmen. Seit Donnerstag (25. November) gilt eine einheitliche Maskenpflicht auch am Sitzplatz in Schulen und Universitäten. Dies gilt auch für Übernachtungsmöglichkeiten, bei Veranstaltungen, in Kinos, Theatern und in entsprechenden Arbeitsplatzsituationen. In der Gastronomie kann die Maske am Sitzplatz weiterhin abgenommen werden. Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter impfen zu lassen oder einen negativen Schnelltest vorzulegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. In Zukunft dürfen nur noch Mitarbeiter mit 3G den Arbeitsplatz betreten. An Arbeitsplätzen mit 2G plus dürfen Besucher von Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen, Restaurants, Kasinos und Spielhallen nicht mehr in Innenräumen arbeiten.

Auswirkungen des Corona-Lockdowns auf die Gastronomie

Bayern:
Das Land steht unter strenger Beobachtung. Seit Mittwoch (24. November) gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Es dürfen sich nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Nur Kinder unter zwölf Jahren, geimpfte Personen und Genesene zählen nicht dazu. Restaurants dürfen nur noch bis 22 Uhr geöffnet bleiben, Weihnachtsmärkte werden abgesagt, und Konzerte haben eine maximale Kapazität von 25 %. Darüber hinaus gilt die 2G-Regel dann praktisch flächendeckend: Nur geimpfte und genesene Personen haben Zugang zu Friseuren, Hochschulen, Musik-, Fahr- und Volkshochschulen sowie Bibliotheken. In vielen Bereichen gilt künftig 2G plus (plus bedeutet zusätzlicher Schutz über den Mindeststandard (2G) hinaus), d.h. Zugang nur für geimpfte und genesene Personen, aber auch nur mit einem zusätzlichen negativen Schnelltest. Dies gilt z.B. für Kultur- und Sportveranstaltungen, Messen und Kongresse sowie Freizeiteinrichtungen aller Art (z.B. Zoos, Schwimmbäder und Seilbahnen). Die bayerischen Friseure dürfen entgegen den ursprünglichen Plänen nun doch geöffnet bleiben. Schulen und Kindertagesstätten bleiben bayernweit geöffnet, ebenso der Einzelhandel – allerdings gelten dort folgende Beschränkungen: eine Person pro zehn Quadratmeter und eine Person pro 20 Quadratmeter in 1000-Seelen-Hotspots. Die Zustimmung des Landtags steht noch aus.

Auswirkungen des Corona-Lockdowns auf die Gastronomie

Nordrhein-Westfalen:
Seit dem 24. November gelten in dem bevölkerungsreichen Bundesland Nordrhein-Westfalen deutlich mehr Einschränkungen für Ungeimpfte. Dann wird 2G an vielen Orten im Freizeitbereich gelten, wie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ankündigte. Als Beispiele nannte er Kinos, Kneipen, Restaurants und Konzerte, aber auch Weihnachtsmärkte, Fußballstadien und andere Großveranstaltungen. NRW ist mit 2G plus in Situationen mit besonders hohem Infektionsrisiko abgesichert. 3G gilt an Arbeitsplätzen, an denen Menschen geimpft, genesen oder getestet werden müssen.

Auswirkungen des Corona-Lockdowns auf die Gastronomie

Thüringen:
Aufgrund der angespannten Corona-Situation in Thüringen hat die Landesregierung seit Mittwoch (24. November) eine Teilsperrung angekündigt. Demnach sind Weihnachtsmärkte verboten, Clubs, Bars und Diskotheken müssen schließen. In Gaststätten gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr – auch Hallen- und Freizeitbäder, Saunen und Thermen müssen schließen. Ausnahmen gibt es für den Schulsport. In Gaststätten gilt nach Angaben von Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner eine 22-Uhr-Sperrstunde. Auch Schwimmhallen, Freizeitbäder, Saunen und Thermen müssen schließen. Ausnahmen gibt es für den Schulsport. Personen, die weder geimpft noch von der Covid 19-Krankheit genesen sind, müssen sich an eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr halten.

Auswirkungen des Corona-Lockdowns auf die Gastronomie

Niedersachsen:
Im November wird Niedersachsen seine Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie ausweiten – bereits seit dem 24. November gelten in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens verschärfte 2G-Regeln. Nach der neuen Regelung werden die Warnstufen schneller in Kraft treten, als in anderen Bundesländern. Bereits ab Warnstufe 2 (ab einem Hospitalisierungswert von 6) müssen Empfänger auch zusätzliche negative Tests (2G plus) vorlegen und nicht nur den 2G. Schulen und Kindertagesstätten in Niedersachsen werden neue Regelungen einführen. Auch in Niedersachsens Schulen und Kindertagesstätten gelten neue Regeln. Nach Angaben des Kultusministeriums wird die bestehende Maskenpflicht im Unterricht auf die Klassenstufen eins und zwei ausgeweitet. Landesweite Schul- und Kita-Schließungen wird es weiterhin nicht geben. Mehrtägige Klassenfahrten sind nach der neuen Regelung bis zum Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar verboten. Darüber hinaus gilt die 3G-Regelung für die Beschäftigten in Schulen und Kindertagesstätten. Schulpersonal, das nicht geimpft wurde oder sich im Aufwachprozess befindet, muss sich täglich testen lassen.

Auswirkungen des Corona-Lockdowns auf die Gastronomie

Mecklenburg-Vorpommern:
Eine Ausweitung der Prüfpflichten in Schulen und Kindertagesstätten wurde bereits kommuniziert. Für Städte und Gemeinden, die die dritte von vier Warnstufen der landeseigenen Corona-Warnampel erreichen, gilt die 2G-Regelung. Kinder unter zwölf Jahren sind von der 2G-Regelung ausgenommen. Die Zwölf- bis 17-Jährigen sind bis zum Ende des Jahres abgedeckt. Sieben- bis 17-Jährige müssen jedoch einen täglich aktualisierten Test vorlegen. Wenn nur geimpfte und genesene Personen Zugang haben, können viele Schutzmaßnahmen in Kneipen, Restaurants und bei Veranstaltungen entfallen. In Kinos hingegen gilt in jedem Fall die 3G-Regel.

Auswirkungen des Corona-Lockdowns auf die Gastronomie

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